Die Untersuchungshaftanstalt Hamburg ist eine Haftanstalt, die für die Unterbringung von Untersuchungshäftlingen in Hamburg zuständig ist. Sie ist Teil des Vollzugsdienstes des Landesjustizamts Hamburg.
Die Haftanstalt befindet sich in Hamburg-Billwerder und hat eine Kapazität von etwa 500 Plätzen. Sie wurde 1985 eröffnet und verfügt über modernste Sicherheitsstandards.
Die Untersuchungshaftanstalt Hamburg dient zur vorläufigen Unterbringung von Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, jedoch noch nicht rechtskräftig verurteilt wurden. Hierbei geht es darum, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder eine Beeinflussung von Zeugen zu verhindern.
Die Untersuchungshaft dient der Sicherung des Strafverfahrens und hat den Zweck, die Verdächtigen an einer weiteren Straftat zu hindern sowie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu ermöglichen.
In der Untersuchungshaftanstalt Hamburg werden die Untersuchungshäftlinge untergebracht, versorgt und betreut. Es werden ihnen verschiedene Angebote zur Freizeitgestaltung und Arbeit zur Verfügung gestellt, um ihre Resozialisierung zu fördern.
Die Haftbedingungen werden durch die deutsche Rechtsordnung und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geregelt. Es besteht die Möglichkeit, Haftbeschwerde gegen die Untersuchungshaft einzulegen, um die Aufhebung oder Änderung der Untersuchungshaft zu erreichen.
Die Untersuchungshaftanstalt Hamburg gehört zu den wichtigsten Institutionen des deutschen Strafvollzugs und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Strafverfolgung und Strafvollstreckung in der Stadt.
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